Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.
Quelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Die fachmännische Vor-Ort-Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten abhängig.
Was macht der beratende Handwerker?
Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme vor Ort. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Fachmann die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiesparmaßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden könnten. Die qualifizierten von der Handwerkskammer geprüften Energieberater, die im Förderprogramm zur Vor-Ort-Energiesparberatung antragsberechtigt sind, finden Sie in unserer Betriebsdatenbank.